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   OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07   

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https://dejure.org/2009,18540
OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07 (https://dejure.org/2009,18540)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2009 - 4 U 757/07 (https://dejure.org/2009,18540)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 4 U 757/07 (https://dejure.org/2009,18540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 314, 320 ZPO
    Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Berufungsurteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils hinsichtlich des erstinstanzlichen Parteivorbringens

  • Judicialis

    ZPO § 314; ; ZPO § 320

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 314; ZPO § 320
    Zulässigkeit der Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils hinsichtlich des erstinstanzlichen Parteivorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07
    Das gilt auch für tatbestandliche Feststellungen in einem Berufungsurteil (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1434).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07
    Den Beweis für das Vorbringen erster Instanz liefert allein der Tatbestand des angefochtenen Urteils, während der Darstellung dieses Vorbringens im Berufungsurteil als bloßer Wiedergabe der Verfahrensgeschichte keine verstärkte Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (BGH NJW 1999, 1339; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 147, OLG Stuttgart, NJW 1973, 1049).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 17 U 364/08

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrages auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07
    Den Beweis für das Vorbringen erster Instanz liefert allein der Tatbestand des angefochtenen Urteils, während der Darstellung dieses Vorbringens im Berufungsurteil als bloßer Wiedergabe der Verfahrensgeschichte keine verstärkte Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (BGH NJW 1999, 1339; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 147, OLG Stuttgart, NJW 1973, 1049).
  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 162/81

    Anspruch auf Hinterlegung einer Erbengemeinschaft als Teilhaberin einer

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07
    Eine Tatbestandsberichtigung ist daher nur zulässig, soweit der Tatbestand die verstärkte Beweiskraft gemäß § 314 ZPO besitzt (BGH NJW 1983, 2020).
  • OLG Stuttgart, 26.07.1972 - 13 U 109/71
    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2009 - 4 U 757/07
    Den Beweis für das Vorbringen erster Instanz liefert allein der Tatbestand des angefochtenen Urteils, während der Darstellung dieses Vorbringens im Berufungsurteil als bloßer Wiedergabe der Verfahrensgeschichte keine verstärkte Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (BGH NJW 1999, 1339; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 147, OLG Stuttgart, NJW 1973, 1049).
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